Teil II: Die zehn Workshops
Arbeitsseite zu Workshop 8
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Keine Rechtsberatung, aber genug, um die drei Lehrerzimmer-Mythen zu entlarven.
EIN EHRLICHER BLICK NACH INNEN
Welchen der drei Mythen habe ich selbst geglaubt: „KI-Bilder sind nicht strafbar”, „wir müssen sofort anzeigen”, „der ist erst 13, da passiert nichts”?
Ist mir klar, dass meine Pflicht fast immer bei der Information der Schulleitung liegt und nur selten bei der Anzeige?
DIE FALLARBEIT
Ein 13-Jähriger hat das Bild erstellt. Eine Kollegin sagt: „Dann können wir eh nichts machen, der ist strafunmündig.”
1. Warum ist „strafunmündig” nicht dasselbe wie „folgenlos”?
2. Wer wird bei unter 14-Jährigen tätig, wenn nicht das Strafrecht?
MEIN NÄCHSTER KLEINER SCHRITT
Mein nächster kleiner Schritt: Ich schlage den für mein Bundesland gültigen Erlass zum Umgang mit solchen Vorfällen nach. Fundstelle: ____________
MEINE SCHULE KONKRET
Kenne ich den Unterschied: meine Pflicht (informieren, schützen) vs. Entscheidung der Leitung (Polizei)? ja / halb / nein
Bild einer minderjährigen Person: fasse ich es an? (richtige Antwort: nie)
Im Kollegium: Die drei Mythen an die Wand, jede Person tippt wahr/falsch, dann auflösen. Der Aha-Effekt ist groß.