Teil II: Die zehn Workshops

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Teil II: Die zehn Workshops

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Kapitel 32 von 65 · 1 Min. Lesezeit · 0% des Buches gelesen

Keine Rechtsberatung, aber genug, um die drei Lehrerzimmer-Mythen zu entlarven.

EIN EHRLICHER BLICK NACH INNEN

  • Welchen der drei Mythen habe ich selbst geglaubt: „KI-Bilder sind nicht strafbar”, „wir müssen sofort anzeigen”, „der ist erst 13, da passiert nichts”?

  • Ist mir klar, dass meine Pflicht fast immer bei der Information der Schulleitung liegt und nur selten bei der Anzeige?

DIE FALLARBEIT

Ein 13-Jähriger hat das Bild erstellt. Eine Kollegin sagt: „Dann können wir eh nichts machen, der ist strafunmündig.”

1. Warum ist „strafunmündig” nicht dasselbe wie „folgenlos”?

2. Wer wird bei unter 14-Jährigen tätig, wenn nicht das Strafrecht?

MEIN NÄCHSTER KLEINER SCHRITT

Mein nächster kleiner Schritt: Ich schlage den für mein Bundesland gültigen Erlass zum Umgang mit solchen Vorfällen nach. Fundstelle: ____________

MEINE SCHULE KONKRET

Kenne ich den Unterschied: meine Pflicht (informieren, schützen) vs. Entscheidung der Leitung (Polizei)? ja / halb / nein

Bild einer minderjährigen Person: fasse ich es an? (richtige Antwort: nie)

Im Kollegium: Die drei Mythen an die Wand, jede Person tippt wahr/falsch, dann auflösen. Der Aha-Effekt ist groß.

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