Teil III: Die Fallsammlung
Fall 2: Der verstummte Chat
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Eine Schülerin ist traurig, weil ein Junge, mit dem sie geschrieben hat, sich seit einer Woche nicht mehr meldet und sie nirgends mehr antwortet.
In welcher Zone? Zone 1, sehr wahrscheinlich. Ghosting ist meistens Konfliktvermeidung oder Überforderung, keine Gewalt.
Der erste richtige Schritt: Zuhören, das Gefühl ernst nehmen, nicht dramatisieren. Das ist Lebensübung, kein Fall fürs Protokoll.
Die Fallen:
Jeden verstummten Chat zur „digitalen Gewalt” erklären.
Den Jungen als Täter behandeln.
Angst schüren, wo Begleitung reicht.
Auflösung: Nur ernst ab: wenn das Verstummen als Werkzeug eingesetzt wird, verabredete kollektive Blockade, kalkulierte Bestrafung im Machtgefälle. Dann rutscht es in Zone 2. Hier: pädagogisch begleiten, Begriffe nicht verwässern.