Teil III: Die Fallsammlung

Fall 3: Der Dreizehnjährige

Teil III: Die Fallsammlung

Fall 3: Der Dreizehnjährige

Kapitel 43 von 65 · 1 Min. Lesezeit · 0% des Buches gelesen

Es stellt sich heraus, dass ein 13-jähriger Schüler das gefälschte Nacktbild erstellt hat. Eine Kollegin winkt ab: „Der ist strafunmündig, da können wir nichts machen.”

In welcher Zone? Zone 3 bleibt Zone 3. Die Tat wird nicht harmlos, weil der Täter jung ist.

Der erste richtige Schritt: Wie in Fall 1: Betroffene schützen, eskalieren. Parallel die Haltung korrigieren: strafunmündig ist nicht folgenlos.

Die Fallen:

  • Aus „strafunmündig” folgern „nichts passiert”.

  • Den Fall wegen des Alters kleinreden.

  • Das betroffene Kind darüber vergessen.

Auflösung: Unter 14 greift zwar nicht das Strafrecht (§ 19 StGB), aber Jugendamt, Familiengericht, zivilrechtliche Haftung (auch der Eltern, § 832 BGB) und Schulmaßnahmen. Die Schwere bemisst sich nicht am Aufwand des Täters, sondern an der Wirkung beim Opfer.

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