Teil III: Die Fallsammlung
Fall 5: Die Adresse im Netz
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Jemand hat die Wohnadresse, die Schule und den Stundenplan einer Schülerin in einem offenen Forum veröffentlicht, mit dem Aufruf, „ihr mal die Meinung zu sagen”.
In welcher Zone? Zone 2 bis 3. Doxing öffnet Tür und Tor für weitere Übergriffe.
Der erste richtige Schritt: Sofort ernst nehmen, das Kind schützen, dokumentieren (hier ohne sexualisiertes Bild, also Screenshots erlaubt), Leitung informieren.
Die Fallen:
Es als „nur Internet” abtun.
Warten, „ob wirklich etwas passiert”.
Die Betroffene mit dem Löschen allein lassen.
Auflösung: Doxing ist fast immer Zone 2 bis 3, weil es reale Gefahr anbahnt. Meldewege der Plattform nutzen, ggf. Meldestellen, bei Bedrohung Polizei über die Leitung. Der Schutz der Person geht vor der Frage, „wie schlimm es schon ist”.