Teil III: Die Fallsammlung

Fall 6: Der nette Unbekannte im Spiel

Teil III: Die Fallsammlung

Fall 6: Der nette Unbekannte im Spiel

Kapitel 46 von 65 · 1 Min. Lesezeit · 0% des Buches gelesen

Ein Elfjähriger erzählt beiläufig, ein „Freund” aus einem Online-Spiel wolle, dass er ihm ein Foto ohne T-Shirt schickt, und habe gesagt, das solle ihr Geheimnis bleiben.

In welcher Zone? Zone 3. Das ist Cybergrooming, unabhängig davon, ob schon ein Bild geflossen ist.

Der erste richtige Schritt: Ruhig bleiben, das Kind loben, dass es davon erzählt, kein Verhör. Sofort schützen und an die Leitung eskalieren.

Die Fallen:

  • Das Kind ausfragen und Details ausmalen lassen.

  • Dem Kind Angst machen oder Vorwürfe („warum hast du überhaupt …“).

  • Das Geheimnis-Motiv übersehen.

Auflösung: Grooming läuft über Vertrauen, Isolation und Geheimhaltung, oft über Games. Immer Zone 3, sexueller Missbrauch, strafbar (§ 176 ff. StGB). Kein Geheimhaltungsversprechen der Lehrkraft, aber auch kein Ausfragen: du bist die Brücke, nicht die Ermittlerin.

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