Teil III: Die Fallsammlung
Fall 7: Das geteilte Vertrauen
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Zwei 15-Jährige waren ein Paar und hatten einvernehmlich intime Bilder getauscht. Nach der Trennung droht er, ihre Bilder zu verschicken.
In welcher Zone? Zone 3, sobald gedroht oder verbreitet wird. Bei Minderjährigen gilt das absolute Verbot unabhängig von der ursprünglichen Einvernehmlichkeit.
Der erste richtige Schritt: Die Betroffene schützen, nicht beschämen (kein „warum hast du das überhaupt geschickt”). Eskalieren, Löschwege nennen.
Die Fallen:
Der Betroffenen eine Mitschuld geben.
Die Drohung als „Beziehungsstreit” verharmlosen.
Die Bilder ansehen oder sichern.
Auflösung: Die Drohung, intime Aufnahmen zu veröffentlichen, ist der Kern der Sextortion und eine Straftat (§ 253 StGB). Verantwortung liegt allein beim Drohenden. Take It Down für die Betroffene (unter 18). Haltung: glauben, Schuld verorten, schützen.