Teil VI: Zum Nachschlagen
FAQ: Die häufigsten Fragen aus dem Kollegium
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Vieles davon steht ausführlich in den Workshops. Diese Liste ist die schnelle Antwort plus der Verweis, wo es genauer nachzulesen ist. Sortiert nach dem, was im Lehrerzimmer zuerst gefragt wird, nicht nach Wichtigkeit.
F: Darf ich das Bild überhaupt ansehen, um zu verstehen, worum es geht?
A: Bei einer sexualisierten Darstellung einer minderjährigen Person: nein. Nicht ansehen, nicht laden, nicht weiterleiten. Du musst den Inhalt nicht kennen, um zu handeln. (Workshop 6 und 8, Karte 1.)
F: Muss ich sofort zur Polizei, sonst mache ich mich strafbar?
A: Nein. Es gibt keine allgemeine Anzeigepflicht. Deine Pflicht heißt fast nie Anzeige. Sie heißt: Schulleitung informieren. Sie entscheidet über die Polizei. (Workshop 8.)
F: Mache ich mich strafbar, wenn ich einen Screenshot zur Beweissicherung mache?
A: Es kommt auf den Inhalt an. Bei Cybermobbing, Drohung oder Fake-Profil sind Screenshots erlaubt und sinnvoll. Bei sexualisierten Bildern Minderjähriger niemals, dann gilt: Finger weg. (Karte 1, Beweissicherungs-Falle.)
F: Der Täter ist erst 13. Passiert dann überhaupt etwas?
A: Ja. Strafunmündig heißt nicht folgenlos. Jugendamt, Familiengericht, zivilrechtliche Haftung (auch der Eltern) und Schulmaßnahmen greifen. (Workshop 8, Fall 3.)
F: Sind KI-generierte Nacktbilder überhaupt strafbar, es ist doch „gar keine echte Person”?
A: Bei Minderjährigen ja. Die einschlägigen Paragrafen (184b/c StGB) erfassen auch KI-Bilder. Der Mythos „nicht echt, nicht strafbar” ist falsch. (Workshop 8.)
F: Können wir das Bild wieder aus dem Netz bekommen?
A: Vollständig oft nicht, aber die Verbreitung lässt sich deutlich eindämmen. Take It Down (unter 18) und StopNCII (ab 18) arbeiten mit Fingerabdrücken, ohne dass das Bild hochgeladen wird. (Workshop 6.)
F: Was sage ich der ganzen Klasse, nicht nur dem Opfer?
A: Keine Namen, keine Details. Die klare Regel „Stopp. Nicht teilen. Melden. Unterstützen.” und die Haltung: Weiterleiten kann Folgen haben, und Betroffene bekommen Hilfe. (Fall 8, Workshop 6.)
F: Ein Kind will mir etwas erzählen, aber nur, wenn ich Stillschweigen verspreche. Was tue ich?
A: Kein Geheimhaltungsversprechen. Der Merksatz: „Ich helfe dir und bin ehrlich zu dir. Dazu kann gehören, dass ich mir Hilfe hole. Aber ich mache nichts über deinen Kopf hinweg.” (Workshop 7, Karte 4.)
F: Sollte ich Details erfragen, damit ich alles genau weiß?
A: Nein. Wenig fragen, nie suggestiv. Ungeübtes Ausfragen kann Beweise entwerten und Erinnerungen verfälschen. Du bist die Brücke, nicht die Ermittlerin. (Workshop 7.)
F: Ist Ghosting digitale Gewalt?
A: Meistens nicht. Oft ist es Konfliktvermeidung oder Überforderung (Zone 1). Gewalt wird es erst, wenn es als Werkzeug eingesetzt wird, etwa als verabredete kollektive Blockade. (Workshop 3, Fall 2.)
F: Löst ein Handyverbot das Problem?
A: Gegen Ablenkung: teilweise. Gegen digitale Gewalt: fast nicht, weil Deepnudes und Grooming in der Freizeit entstehen. Ein legitimes Werkzeug am falschen Problem. (Workshop 5.)
F: Soll ich KI im Unterricht verbieten oder erlauben?
A: Weder Schwärmerei noch Generalverdacht. KI ist ein Werkzeug, scharf, nicht böse. Transparent führen statt heimlich nutzen oder pauschal verbieten. (Workshop 4.)
F: Kann ich mich auf einen Deepfake-Detektor verlassen?
A: Nein. Keine Erkennungsmethode ist absolut sicher. Verlässlich ist nur die Kombination aus Herkunft, Quelle, Rückwärtssuche und Urteil. (Workshop 2.)
F: Ich verstehe die Technik nicht. Bin ich hier überhaupt kompetent?
A: Ja. Du musst nicht wissen, wie ein Deepfake gerechnet wird, um zu wissen, dass er ein Kind verletzt und was jetzt zu tun ist. Das ist der Denkfehler aus Workshop 1 und 2.
F: Was, wenn die Eltern der Betroffenen nichts unternehmen oder heimlich löschen wollen?
A: Ruhig erklären, warum eigenmächtiges Löschen schaden kann (Beweise), und die geschützten Löschwege zeigen. Kooperation anbieten, nicht Vorwürfe. (Workshop 5 und 6, Vorlage A.)
F: Darf ich den mutmaßlichen Täter allein zur Rede stellen?
A: Nein, nicht im Alleingang. Kein Verhör, kein Tribunal. Doppelte Haltung: Verantwortung benennen ohne Beschämung, am Verhalten ansetzen, delegieren. (Workshop 7.)
F: Ist das nicht alles Sache der einen IT-affinen Kollegin?
A: Nein. Delegation an „die eine Person” ist einer der drei bequemen Auswege. Kinderschutz ist Aufgabe des ganzen Kollegiums. (Workshop 5.)
F: Und wenn mich der Fall selbst belastet?
A: Das ist normal und kein Zeichen von Schwäche. Kollegiale Beratung, Supervision, im Zweifel professionelle Hilfe. Auch die Helferin braucht Hilfe. (Teil V.)