Teil V: Wenn es dich selbst trifft

Wenn du selbst zur Zielscheibe wirst

Teil V: Wenn es dich selbst trifft

Wenn du selbst zur Zielscheibe wirst

Kapitel 59 von 65 · 1 Min. Lesezeit · 0% des Buches gelesen

Es kommt vor: ein gefälschtes Bild, eine manipulierte Sprachnachricht, ein Fake-Profil im Namen einer Lehrkraft, ein Shitstorm im Elternchat. Auch Erwachsene sind vor digitaler Gewalt nicht sicher, und die Reflexe aus Workshop 1 feuern dann bei dir selbst.

Nicht in die Echtheitsdebatte. Wie bei den Kindern gilt: nicht über Pixel streiten, sondern Herkunft klären lassen. Ein Video oder eine Stimme ist kein Beweis mehr.

Dokumentieren und melden, nicht allein tragen. Screenshots mit Datum und URL (sofern keine strafbaren Inhalte), Schulleitung informieren, ggf. Personalrat und Rechtsschutz der Gewerkschaft. Du bist hier nicht Bittstellerin, sondern betroffene Beschäftigte mit Ansprüchen.

Dieselben Wege wie für Betroffene. Plattform-Meldung, Meldestellen, bei ehrverletzenden Inhalten die §§ 185 ff. StGB, bei bloßstellenden Aufnahmen § 201a StGB. Und, ganz wichtig: dieselbe Erlaubnis, sich Unterstützung zu holen, die du den Kindern gibst, gilt auch für dich.

Der Satz für dich selbst: Der erste ruhige Erwachsene darf auch mal der sein, der selbst Hilfe annimmt. Das ist keine Ausnahme von der Rolle. Es ist ihr Beweis.

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